Umsatzsteuerliche Selbständigkeit von Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Die Unternehmerfähigkeit im Umsatzsteuerrecht ist nicht mit einer bestimmten Rechtsform verknüpft. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) kann Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein, wenn sie nach außen auftritt und selbständig Leistungen erbringt.