Finanzstrafrechtliches Risiko bei Rückstellungsbildung
Sollte eine Rückstellungsbildung nicht hinreichend dokumentiert und begründet sein, kann das sogar finanzstrafrechtlichen Konsequenzen haben.
Sollte eine Rückstellungsbildung nicht hinreichend dokumentiert und begründet sein, kann das sogar finanzstrafrechtlichen Konsequenzen haben.
Als Alternative zum Kauf erfreuen sich Leasingverträge nach wie vor größter Beliebtheit. Dabei überlässt der Leasinggeber als zivilrechtlicher Eigentümer dem Leasingnehmer den Gebrauch bzw. die Nutzung eines Vermögensgegenstandes für einen vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung von Leasingraten.
Regelmäßiges Thema bei Betriebsprüfungen sind die geltend gemachten Bewirtungskosten, da diese entweder zur Gänze, zur Hälfte oder gar nicht steuerlich abzugsfähig sind.
Seit 1.1.2017 ist eine kurzfristige Vermietung (= nicht mehr als 14 Tage) zwingend steuerpflichtig, wenn ein Unternehmer ein Grundstück sonst nur zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Die Erbfolge rechtzeitig zu regeln ist nicht nur aus steuerlicher Sicht ratsam. Unangenehme Folgen können so rechtzeitig vermieden werden.